Seit 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen:
Wohnungssuchende sind künftig nur noch für einen Fall provisionspflichtig: Ein Mietvertrag kommt für eine Wohnimmobilie zustande, die exklusiv nur für diesen einen Mietsuchenden gefunden wurde. Wird diese Wohnimmobilie einem weiteren Mietinteressenten angeboten, entfällt der mieterseitige Provisionsanspruch.
Da die Nachfrage nach Wohnraum in unserer Region gewaltig ist, erfordert es einen enormen zeitlichen und somit auch finanziellen Aufwand, um der Flut an Anfragen professionell begegnen zu können. Die Entscheidung für einen geeigneten Mietkandidaten erfordert - mehr denn je - gesicherte Auswahlprozesse. Laufende Veränderungen in der Mietrechtsprechung sorgen zusätzlich für Unsicherheit in der Auslegung von Mietverträgen. Daher wird es immer wichtiger, eine professionelle Immobilienpartnerin an der Seite zu haben.